Rechtsprechung
   BVerwG, 12.04.1994 - 1 D 33.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9153
BVerwG, 12.04.1994 - 1 D 33.93 (https://dejure.org/1994,9153)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.1994 - 1 D 33.93 (https://dejure.org/1994,9153)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 1994 - 1 D 33.93 (https://dejure.org/1994,9153)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,9153) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtbewilligung von Unterhaltsbeiträgen auf Grund von Unwürdigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.11.1990 - 1 D 33.90

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1994 - 1 D 33.93
    Das Gebot, überhaupt zum Dienst zu erscheinen, ist Grundpflicht eines jeden Beamten (vgl. u.a. Urteil vom 10. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 1.90 - Urteil vom 7. November 1990 - BVerwG 1 D 33.90 - ).

    Setzt sich der Beamte gleichwohl über diese Erkenntnis hinweg, offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß in aller Regel seine Entfernung aus dem Dienst die Folge sein muß (vgl. Urteile vom 10. Oktober 1990 und 7. November 1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90

    Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1994 - 1 D 33.93
    In neueren Entscheidungen wurde bereits bei einem ununterbrochenen Fernbleiben von zwei Monaten die Dienstentfernung für erforderlich gehalten (vgl. die Rechtsprechungsübersicht in dem Urteil vom 22. April 1991 - BVerwG 1 D 62.90 - <BVerwGE 93, 78>).
  • BVerwG, 10.10.1990 - 1 D 1.90

    Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst - Notwendigkeit der Entfernung aus dem

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1994 - 1 D 33.93
    Das Gebot, überhaupt zum Dienst zu erscheinen, ist Grundpflicht eines jeden Beamten (vgl. u.a. Urteil vom 10. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 1.90 - Urteil vom 7. November 1990 - BVerwG 1 D 33.90 - ).
  • BVerwG, 22.05.1992 - 1 DB 10.92

    Verlust von Dienstbezügen wegen schuldhaften Fernbleibens vom Dienst ohne

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1994 - 1 D 33.93
    Denn er vermag aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung, den von dem Beamten zu verrichtenden Tätigkeiten und dessen bisherigem dienstlichen Verhalten besser als ein Privatarzt den erhobenen medizinischen Befund zu der von ihm zu beantwortenden Frage der Dienstfähigkeit in Beziehung zu setzen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß vom 22. Mai 1992 - BVerwG 1 DB 10.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 23.11.1994 - 1 D 15.94

    Vornahme eines Dienstvergehens durch einen Beamten - Schuldhaftes ungenehmigtes

    Das Gebot, überhaupt zum Dienst zu erscheinen, ist Grundpflicht eines jeden Beamten (vgl. z.B. Urteil vom 12. April 1994 - BVerwG 1 D 33.93 - m.w.N.).

    Setzt sich der Beamte gleichwohl über diese Erkenntnis hinweg, offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß in aller Regel das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn zerstört ist (vgl. Urteil vom 12. April 1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.06.1994 - 1 D 35.93

    Fernbleiben vom Dienst - Dienstvergehen - Strafaussetzung zur Bewährung -

    Setzt sich ein Beamter gleichwohl über diese Erkenntnis hinweg, offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß seine Entfernung aus dem Dienst in Betracht kommt (zuletzt Urteil vom 12. April 1994 - BVerwG 1 D 33.93 - m.w.N.; siehe auch Urteil vom 20. Oktober 1993 - BVerwG 1 D 26.93 -).
  • BVerwG, 23.05.2006 - 1 D 18.05

    Entfernung des Beamten aus dem Dienst (Altfall); fehlerhafte erstinstanzliche

    Nur in Ausnahmefällen kann sich eine Unwürdigkeit aus besonderen Umständen in der Person des Beamten und/oder in dessen objektivem oder subjektivem Tatverhalten ergeben, wie z.B. aus äußerlich erkennbarer und auch innerer Lösung vom Dienstherrn (Urteile vom 12. April 1994 BVerwG 1 D 33.93 , vom 9. Juli 1996 BVerwG 1 D 28.96 und vom 1. Juni 1999 BVerwG 1 D 49.97 BVerwGE 113, 337 ), ehrloser Gesinnung, kriminellem Hang, Vielzahl und Dauer der Verfehlungen, besonders schwerem Bruch der Rechtsordnung (z.B. Geheimnisverrat über längeren Zeitraum, Urteil vom 28. März 1995 BVerwG 1 D 39.94 Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 1; Korruption, vgl. dazu insgesamt Urteil vom 12. September 1995 BVerwG 1 D 29.93 ), aber auch bei vorsätzlich falschen Angaben gegenüber dem Gericht bezüglich erzielter Einkünfte (z.B. Beschluss vom 26. Januar 1994 BVerwG 1 DB 3, 94 ZBR 1994, 230); die Unwürdigkeit muss dann im Einzelfall zur Überzeugung des Gerichts feststehen (vgl. Beschluss vom 1. März 2001 a.a.O., m.w.N.).
  • BVerwG, 18.02.2003 - 1 D 13.02

    Alkoholkranker Postbeamter; schuldhaft ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst über

    19 Unter diesen Voraussetzungen ist bei einem vorsätzlich unerlaubten Fernbleiben vom Dienst über einen Zeitraum von über sechs sowie über sieben Monaten, d.h. insgesamt über 13 Monaten wie hier , die Entfernung aus dem Dienst unerlässlich (vgl. z.B. Urteil vom 12. April 1994 BVerwG 1 D 33.93 : Fernbleibenszeitraum elf Monate; Urteil vom 26. September 2000 BVerwG 1 D 10.99 : Fernbleibenszeitraum knapp acht Monate).
  • BVerwG, 09.07.1996 - 1 D 28.96
    Der Beamte hat daher Persönlichkeitselemente erkennen lassen, die in derart hohem Maße gegen die das Beamtenverhältnis als Dienst- und Treueverhältnis (§ 2 Abs. 1 BBG) prägenden Grundsätze verstoßen, daß dem Dienstherrn eine weitere Unterstützung des Beamten durch einen Unterhaltsbeitrag als nachwirkende Fürsorgemaßnahme nicht zuzumuten ist (vgl. Urteil vom 12. April 1994 - BVerwG 1 D 33.93 -, Urteil vom 14. März 1995 - BVerwG 1 D 49.93 -, Urteil vom 27. März 1996 - BVerwG 1 D 8.95 -).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 1 D 67.92

    Wiederberufung eines Ruhestandsbeamten in das Beamtenverhältnis - Weigerung der

    Auch aktiven Beamten, die ohne rechtfertigenden Grund längere Zeit dem Dienst ferngeblieben sind, hat der Senat aufgrund der in diesem Verhalten zum Ausdruck kommenden erheblichen Vernachlässigung der Interessen des Dienstherrn wegen Unwürdigkeit einen Unterhaltsbeitrag versagt (vgl. z.B. Urteil vom 12. April 1994 - BVerwG 1 D 33.93 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht